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Die Mitglieder des Vereins können ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sein.

Ordentliche Mitglieder 
können grundsätzlich nur natürliche Personen werden, die in einer pneumologisch-medizinischen Versorgungseinrichtung einen medizinischen Assistenzberuf ausüben. Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll.

Außerordentliche Mitglieder 
können natürliche oder juristische Personen sein, die die Ziele des Vereins fördern, ohne die Voraussetzungen für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft zu erfüllen (siehe auch in der Satzung des VPAD).