Verband des Pneumologischen Assistenzpersonals in Deutschland

Mitgliedschaft im VPAD

Die Mitglieder des Vereins können ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sein.

Ordentliche Mitglieder des Vereins können grundsätzlich nur natürliche Personen werden, die in einer pneumologisch-medizinischen Versorgungseinrichtung einen medizinischen Assistenzberuf ausüben. Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll.

Außerordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die die Ziele des Vereins fördern, ohne die Voraussetzungen für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft zu erfüllen (siehe auch in der Satzung des VPAD).

Hier finden Sie beide Mitgliedsanträge zum Download als PDF. Die ausgefüllten Anträge senden Sie bitte an die Geschäftsstelle.

Die Anträge

Kontakt

VPAD-Geschäftsstelle
c/o med info GmbH 
Hainenbachstraße 25
89522 Heidenheim

Telefon 07321 94691-0
Telefax 07321 94691-30

Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag: 
9:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr

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